VGem Schondorf am Ammersee: Einwohnermeldeamt - Bundesmeldegesetz
Öffentliche Bekanntmachung zur Eintragungsmöglichkeit von Ubermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz
Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.
A) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 BMG in Verbindung mit § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes widersprechen.
B) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören
Sie können der Datenübermittlung gemäß§ 42 Abs.1 i.V.m § 42 Abs.3 BMG widersprechen.
C) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
Sie können der Datenübermittlung gemäß§ 50 Abs.1 i.V.m. § 50 Abs.5 BMG widersprechen.
D) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
Sie können der Datenübermittlung gemäß§ 50 Abs.2 i.V.m. § 50 Abs.5 BMG widersprechen.
E) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Sie können der Datenübermittlung gemäß§ 50 Abs.3 i.V.m. § 50 Abs.5 BMG widersprechen.
Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können Sie durch persönliches Erscheinen unter Vorlage Ihres Ausweisdokumentes bei der VGem Schandorf am Ammersee - Einwohnermeldeamt
Rathausplatz 1, 86938 Schandorf am Ammersee
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 7:30 bis 12:30 Uhr
Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr
zusätzlich Donnerstag von 14:00 bis 17:30 Uhr
- Zugehörige Dateien als Download:
OEffentliche_Bekanntmachung_Bundesmeldegesetz_01.pdf120 K